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Sie haben »NAUTIK« gewählt. Hier finden Sie 82 Fragen & Antworten.

! Lösung:   (Zwischen Brigittenauer und Freudenauer Brücke auch wegen des dort verhefteten Schulschiffes Berta von Suttner.)

Stichwort: (Streckenregeln)

! Lösung:   (Amphibienfahrzeugen, Surfbrettern, Wassermopeds, Luftmatratzen oder anderen Schwimmkörpern ist auf Wasserstraßen verboten.)

Stichwort: (Streckenregeln)

! Lösung:   (Wenn das Eistreiben im Durchschnitt 3/10 der Strombreite erreicht oder in Stauräumen die Eisdecke zuzufrieren droht, wird die Schifffahrt eingestellt. )

Stichwort: (Streckenregeln)

! Lösung:   (Die Bildung von Eisstoß wird in Folge geringer Fließgeschwindigkeit begünstigt.
Eis kann an scharfen Strombiegungen, Furten, Stromengen etc. nicht mehr abtreiben.)

Stichwort: (Streckenregeln)

! Lösung:   (1. KM 2144 Ottensheim - Wilhering
2. KM 2019 Spitz - Oberarnsdorf
3. KM 2014 Weissenkirchen - St. Lorenz
4. KM 1941 Tuttendörfl - Klosterneuburg)

Stichwort: (Fähren)

! Lösung:   (Die Bewegung der Fähre wird durch die Ruderstellung und der daraus resultierenden Schrägstellung des Fährschiffes zum Stromstrich und den Strömungsdruck bewirkt.
Die Fähre besteht aus einem oder mehreren Schwimmkörpern mit einer Plattform zur Aufnahme von Fahrzeugen und Personen und einem Steuerhaus. Sie ist mit einem Steuerruder und einer Ankereinrichtung ausgestattet.
Die Fähre hängt mit dem Bug an einem Gierseil (Zugseil), dessen Laufkatze frei beweglich über das Tragseil, mit der Fähre quer über das Wasser läuft.
Gegenwärts der Fähre befindet sich ein, zwischen 2 Masten quer über das Wasser gespanntes Tragseil (mindestens 16,5 m über HSW). )

Stichwort: (Fähren)

! Lösung:   (Fähren dürfen die Wasserstraße erst überqueren, wenn das Fahrwasser frei ist und haben dieses so rasch wie möglich zu überqueren.
Hat eine Fähre bereits mehr als 1/3 ihres Weges in der Fahrrinne zurückgelegt, muss in jedem Fall hinter der Fähre vorbeigefahren werden.)

Stichwort: (Fähren)

! Lösung:   (Bei beschränkten Sichtverhältnissen ist die Nachtbezeichnung auch am Tag zu führen und es gilt für alle eine allgemeine Rechtsfahrordnung.
Bergfahrende Fahrzeuge ohne Radar, die das Dreitonzeichen eines Radartalfahrers hören, müssen
Das Fahrwasser so schnell wie möglich freimachen oder, wenn sie entlang eines Ufers fahren, dort bis zur Beendigung der Vorbeifahrt verbleiben.
Es ist der Kanal 10 (Anruf und Sicherheitskanal) zu überwachen.
Fahrzeuge müssen anhalten, sobald sie mit Rücksicht auf die beschränkten Sichtverhältnisse den übrigen Verkehr und die örtlichen Umstände die Fahrt nicht mehr ohne Gefahr fortsetzen können. Dabei ist das Fahrwasser soweit wie möglich freizumachen.
Großschifffahrt und sonstige Kleinfahrzeuge müssen Fahrzeuge mit Schiffsfunk ausgerüstet sein.
Schiffsführer sind verpflichtet, anderen Fahrzeugen, die für die Sicherheit der Schifffahrt erforderlichen Informationen (Positionen, Manöver etc.) zu geben.
Schleppverbände müssen an der nächsten geeigneten Stelle anhalten, wenn zwischen den geschleppten Fahrzeugen und dem Schlepper eine Verständigung durch Sichtzeichen nicht mehr möglich ist.
Sportfahrzeuge haben bei beschränkten Sichtverhältnissen das Fahrwasser unverzüglich freizumachen.
Wer ohne Radar fährt, muss einen Ausguck am Vorschiff (Horchposten) aufstellen, der mit dem Schiffsführer Verbindung hat. Die vorgeschriebenen Schallzeichen sind zu geben. (Kleinfahrzeuge können sie anwenden, müssen aber nicht.))

Stichwort: (Fahren bei beschränkter Sicht)

! Lösung:   (Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit
Radargerät
Schallsignalgerät zur Abgabe des Dreitonzeichens
Sprechfunkanlage für die Verbindung Schiff-Schiff und Schiff-Land)

Stichwort: (Fahren bei beschränkter Sicht)

! Lösung:   (Benützt ein Fahrzeug sein Radargerät für eine Fahrt, die ohne Radar unmöglich wäre, müssen sich im Steuerhaus ständig 2 hinreichend vertraute Personen aufhalten.
Die Geräte müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden und den Vorschriften der zuständigen Behörden entsprechen
Für den Radarfahrer gilt die Rechtsfahrordnung
Ist das Steuerhaus mit einem Radar-Einmannsteuerstand ausgerüstet, genügt es, wenn die zweite Person erforderlichenfalls unverzüglich in den Steuerstand gerufen werden kann.)

Stichwort: (Fahren bei beschränkter Sicht)

! Lösung:   (Alle anderen entsprechend der guten Schifffahrtspraxis erforderlichen Maßnahmen treffen (z.B. Geschwindigkeit vermindern, Fahrwasserseite halten, erforderlichenfalls anhalten).
Die vorgeschriebenen Radarfahrer-Schallzeichen geben (gilt nicht für Kleinfahrzeuge)
Radarfahrer dürfen nur überholen, nachdem sie über Sprechfunk vereinbart haben, an welcher Seite das Überholen erfolgen soll, und nur dann, wenn das Fahrwasser hinreichend breit ist.
Über Sprechfunk ist die Fahrzeugart, Schiffsname, Standort, Fahrtrichtung und die Seite der Vorbeifahrt mitzuteilen, wobei der Bergfahrer dem Talfahrer den Weg vorschlagen muss. Kleinfahrzeuge müssen ebenfalls Fahrzeugart, Namen, Standort und Fahrtrichtung mitteilen und angeben, nach welcher Seite sie ausweichen.)

Stichwort: (Fahren bei beschränkter Sicht)

! Lösung:   (Auch der Motorbootfahrer, der sein Boot am Ufer (Lände, Steg etc.) verheftet, ist für sein Boot voll verantwortlich. Schäden, die ein losgerissenes Boot verursacht, müssen vom Schiffseigner getragen werden.
Großschiffe sind nicht verpflichtet, ein stillliegendes Sportboot vor Wellenschlag oder Sogwirkung zu schützen.
Schiffe, die vor Anker liegen oder am Ufer festgemacht sind, müssen unter Aufsicht eines Schiffskundigen stehen. Für manche Fälle, wie z.B. das Liegen in der Fahrrinne oder Fahrzeuge, die ständig Passagiere an Bord haben (Kabinenschiffe), schreibt das Gesetz sogar eine einsatzfähige Wache vor.)

Stichwort: (Stillliegen,Ankern,Festmachen)

! Lösung:   (Ankern
Einer Kombination aus Beidem
Festmachen)

Stichwort: (Stillliegen,Ankern,Festmachen)

! Lösung:   (Der Anker am Wassergrund gräbt sich durch den Zug an der Ankerleine/kette in den Flussgrund ein. Voraussetzung ist eine ausreichende Länge der Ankerleine/kette (5 bis 6 fache der Wassertiefe).
Die Ankerwirkung beruht nicht am Gewicht des Ankers, sondern auf seiner Konstruktion.
er Grund des Gewässers ein Eingraben des Ankers zulassen (auf Beton- od. Felsgrund ist ein eingraben nicht möglich).
Ist die Ankerleine/kette zu kurz, wird der Anker ausgebrochen bzw. kann sich nicht eingraben. Dieser Effekt wird bei Einholen (Aufwinden) des Ankers genützt.
Schiffe müssen mit einem oder mehreren Ankern ausgerüstet sein. )

Stichwort: (Stillliegen,Ankern,Festmachen)

! Lösung:   (In Krems existiert eine Anlage zur Eisfreihaltung, wobei am Grund des Hafens Perlatorenschläuche verlegt sind, aus denen eingeblasene Pressluft entweicht, welche die Bildung einer geschlossenen Eisdecke verhindern (verzögern) soll. )

Stichwort: (Stillliegen,Ankern,Festmachen)

! Lösung:   (1. Großschifffahrt
2. Kleinfahrzeuge
3. Segelfahrzeuge
4. Ruderfahrzeuge
5. Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb
6. Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit (Tragflügel- oder Luftkissenboote))

Stichwort: (FahrregelnundNavigation)

! Lösung:   (Allen anderen Fahrzeugen)

Stichwort: (Begegnung)

! Lösung:   (Sie müssen ausweichen)

Stichwort: (Begegnung)

! Lösung:   (Ein Fahrzeug, das den Fahrwasserrand an seiner Steuerbordseite (Stb) hat und diesem folgt, muss Kurs beibehalten
Ein Kreuzen des Kurses vor dem Bug anderer Fahrzeuge vermeiden.
Grundsätzlich kann dorthin ausgewichen werden, wo Platz ist,
Kursänderungen rechtzeitig vornehmen, wenn notwendig, durch Abgabe der vorgeschriebenen Schallzeichen ankündigen.
Wenn möglich nach Steuerbord auszuweichen (Rechtsverkehr!)
Wer den Anderen an Steuerbord hat muss ausweichen.)

Stichwort: (Begegnung)

! Lösung:   (Wenn das Fahrwasser ausreichend breit ist,
Wenn das Manövrieren ohne Gefahr ausgeführt werden kann.)

Stichwort: (Begegnung)

! Lösung:   (Begegnungsabstand
Fahrwasserverhältnisse
Geschwindigkeit der Schiffe
Verdrängung der Schiffe)

Stichwort: (Begegnung)

! Lösung:   (
Ausserdem gilt:


Talfahrer vor Bergfahrer
Ausnahmen dieser Regel gibt es nur für talfahrende Schleppverbände die ein Ufer halten wollen, um aufzudrehen, oder ein Fahrgastschiff in der Talfahrt, welches zu einer Anlegestelle zufahren muss.
Begegnung außer der Regel (Funkellicht)
Bei Fahrwasserengen hat der Bergfahrer den Talfahrer abzuwarten
Bergfahrer lassen dem Talfahrer einen geeigneten Weg frei. Das bedeutet, dass der Bergfahrer die Seite der Begegnung bestimmt. Der Bergfahrer weicht in der Regel aus und überlässt dem Talfahrer das tiefe (schwere) Wasser, die Naufahrt.
Ist der Talfahrer mit dem vom Bergfahrer gewiesenen Weg nicht einverstanden, so kann er einen anderen Weg verlangen. Beharrt der Bergfahrer jedoch auf dem vorgeschlagenen Weg, muss ihn der Talfahrer nehmen. Beziehungsweise müssen beide alles Notwendige unternehmen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.
Rechtsfahrordnung (außer in Wien)
Überholen ist nur in den Bereichen, wo es keine Gefahr für jeden Beteiligten gibt, erlaubt.)

Stichwort: (Begegnung)

! Lösung:   (
Backbord - Backbord Begegnung:

Normalfall (Rechtsverkehr), beide Fahrzeuge geben keine Sichtzeichen.

Steuerbord - Steuerbord Begegnung:

Begegnung außer der Regel, beide Fahrzeuge zeigen rechtzeitig an Steuerbord, bis zur Beendigung der Vorbeifahrt.)

Stichwort: (Begegnung)

! Lösung:   (
Bei Nacht:

1 weißes helles rundum sichtbares Funkellicht.

Bei Tag:

1 weißes starkes rundum sichtbares Funkellicht oder eine hellblaue Flagge oder hellblaue Tafel, die geschwenkt wird, oder eine hellblaue Tafel, gekoppelt mit einem weißen hellen Funkellicht.)

Stichwort: (Begegnung)

! Lösung:   (Amtlich festgelegte Engstellen (z.B. Strudenstrecke)
Brücken mit Jochbreite unter 100 m
Manche Furten (Seichtstellen in der Donau)
Strecken, die durch das Schifffahrtszeichen Begegnen und Überholen verboten gekennzeichnet sind.)

Stichwort: (Begegnung)

! Lösung:   (Bei Annäherung an Strecken, die durch das Schifffahrtszeichen Begegnen und Überholen verboten gekennzeichnet sind, müssen die Bergfahrer bei Annäherung von Talfahrern anhalten und warten, bis Talfahrer die Strecke durchfahren haben.
Bei beschränkten Sichtverhältnissen müssen Fahrzeuge, bevor sie in eine Fahrwasserenge einfahren, 1 langen Ton geben, sie müssen erforderlichenfalls, besonders wenn die Enge lang ist, während der Durchfahrt das Schallzeichen wiederholen.
Bergfahrer, die feststellen, dass ein Talfahrer im Begriff ist, in eine Fahrwasserenge einzufahren, müssen unterhalb der Enge anhalten, bis der Talfahrer sie durchfahren hat
Fahrzeuge müssen Fahrwasserengen in möglichst kurzer Zeit durchfahren
Ist das Begegnen in einer Fahrwasserenge unvermeidbar, müssen die Fahrzeuge alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit das Begegnen an einer Stelle und unter Umständen stattfindet, die eine möglichst geringe Gefahr darstellen.
Jeder Schiffsführer, der feststellt, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss eine Folge sehr kurzer Töne geben.
Talfahrer, die feststellen, dass ein Fahrzeug bereits zu Berg in eine Fahrwasserenge eingefahren ist, müssen, soweit möglich, oberhalb der Enge verbleiben, bis der Bergfahrer sie durchfahren hat.)

Stichwort: (Begegnung)

! Lösung:   (Wenn der Verkehr dies zulässt.)

Stichwort: (Überholen)

! Lösung:   (Bei beengtem Fahrwasser kann es nötig sein, dass auch der Überholende seine Geschwindigkeit drosselt
Der Langsamere drosselt die Fahrtgeschwindigkeit
Der Langsamere macht Platz.
Der Vorausfahrende muss das Überholmanöver erleichtern und nötigenfalls ausweichen oder seine Geschwindigkeit reduzieren, um rasches Überholen zu ermöglichen. In der Großschifffahrt sind Schallzeichen (Überholzeichen) zu geben, wenn der Vorausfahrende Kurs oder Geschwindigkeit ändern muss. Der Vorausfahrende hat mit den entsprechenden Schallzeichen zu antworten.
Eindeutige Kursabsprache durchführen oder Abgabe der vorgeschriebenen Signale
Es darf grundsätzlich an beiden Seiten überholt werden, sofern keine Gefahr eines Zusammenstoßes besteht
Geeigneten Überholplatz auswählen, Vorschriften beachten.
Ist das Überholmanöver nicht möglich, muss der Vorausfahrende dies durch 5 kurze Töne anzeigen.
Ist das Überholmanöver ohne Kurs- oder Geschwindigkeitsänderung des Vorausfahrenden möglich, braucht der Überholende keine Schallzeichen geben.)

Stichwort: (Überholen)

! Lösung:   (Im Schleusenbereich, insbesondere im Vorhafen, ausgenommen Vorrangschiffe (roter Wimpel)
In Engstellen oder unübersichtlichen Stellen
Schifffahrtszeichen Überholen verboten, Überholen und Begegnen verboten
Unter Brücken mit einer Jochbreite < 100 m)

Stichwort: (Überholen)

! Lösung:   (Die Deutsch/Österreichische Grenzstrecke (Staatsgrenze und Stausee)
Stauhaltungen der Donaukraftwerke
Strudenstrecke (Grein - St. Nikola, Insel Wörth - Einfahrt in den Hößgang)
Von Schlögen bis Aschach (Schlögener Schlinge).)

Stichwort: (Streckenregeln)

! Lösung:   (Von Wien Nussdorf bis Kraftwerk Freudenau (Länden und Liegeplätze am rechten Ufer).)

Stichwort: (Streckenregeln)

! Lösung:   (Bei Annäherung an das Zeichen Fahrwasser kreuzen, müssen sie erforderlichenfalls ihre Geschwindigkeit vermindern oder anhalten, damit die Talfahrer ihr Manöver beenden können.
Hier dürfen Bergfahrer keinesfalls die Fahrt der Talfahrer behindern.)

Stichwort: (Streckenregeln)

! Lösung:   (Donau, March bis Fluss KM 6 ? Enns bis Fluss KM 2,7 ? Traun bis Fluss KM 1,8)

Stichwort: (Wasseerstraßen)

! Lösung:   (Die nautisch-technischen Maßnahmen zur Lage oder Positionsänderung)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Ablegemanöver: Ein Wasserfahrzeug von seiner festgemachten Stelle freizubringen.
Ankermanöver: Manöver beim Ankern (vor Anker gehen und Anker lichten)
Anlegemanöver: Ein Wasserfahrzeug an einem Ziel festzumachen (z.B. Steg).
Mann-über-Bord-Manöver: Bergung einer Person, die über Bord gegangen ist.)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (die allgemeine Eigenschaft des Schiffes, unter Einsatz eigener oder fremder Steuerhilfen ein gewünschtes Manöver auszuführen.)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Durch Einflüsse der Umgebung)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Anfahr-/(Stopp)vermögen ist die Eigenschaft des Schiffes, unter Einsatz seiner Hauptantriebsanlage durch positiven (negativen) Propellerschub eine beschleunigte (verzögerte) Längsbewegung durchzuführen.
Anschwenkvermögen ist das Verhalten eines Schiffes, auf den Einsatz von Steuerhilfen mit einer Lageveränderung, verbunden mit einer Positionsänderung, zu reagieren.
Drehfähigkeit ist die Eigenschaft des Schiffes, unter Einsatz von Steuerhilfen seine Lage zu verändern meist ist damit auch eine Positionsveränderung verbunden.
Gierstabilität als Kennwert ist teilweise der Stabilitätshebelarm gebräuchlich. Das Schiff fährt gierstabil bei positivem Stabilitätshebelarm.
Stützfähigkeit ist das Vermögen, eine eingeleitete Drehbewegung mit oder ohne Einsatz von Steuerhilfen zum Stillstand zu bringen.)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Es kann es vorkommen, dass ein Schiff beim Passieren einer Untiefe seinem Ruder nicht mehr gehorcht
Es strömt weniger Wasser unter dem Schiff hindurch und mehr seitlich daran vorbei, wodurch die Zuströmung des Ruders verschlechtert wird. )

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Ähnliches gilt für Begegnungen mit zu geringem Abstand. In der Nähe von Hafenanlagen spiegeln vertikale Wände die Potenzialströmung, das Schiff wird von seinem eigenen potenzialtheoretischen Spiegelbild angesaugt.
Wenn zwei Schiffe zu dicht nebeneinander her fahren entsteht im Sinne der Bernoulli-Gleichung im Spalt ein Geschwindigkeitsüberschuss und demzufolge ein Unterdruck, weil der Spalt mittschiffs einen engeren Querschnitt aufweist. Die Schiffe saugen sich aneinander fest.
Zuerst werden die beiden Bugwellen die Schiffe auseinander drücken und dann der nach erfolgter Passage, das hinter den Schiffen zulaufende Wasser die Schiffe wieder zueinander ziehen. )

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Bei einem rechtsgängigen Propeller wird das Heck bei Fahrt voraus nach Steuerbord versetzt.
Bei Fahrt voraus nur gering ausgeprägt und nur wenig spürbar.
Die Versetzung des Hecks eines Schiffes aufgrund der Drehung des Propellers. Dieser Effekt tritt nahezu unabhängig von der Ruderlage auf.
Er kann je nach Schiffstyp und Form des Rumpfes so stark sein, dass das Schiff achteraus trotz hartem Gegenruder einen Bogen entgegen der Ruderlage fährt. In der Rückwärtsfahrt versetzt der Radeffekt das Heck zur anderen Seite, als in der Vorwärtsfahrt.)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Zur Feststellung des Tiefganges von Fahrzeugen dienen Tiefgangsmarken, die an der Außenseite der Bordwand angebracht sind. Die Marken befinden sich jeweils gegenüber (Steuerhaus/Backbord) meist am Bug, Mittschiffs und am Heck des Fahrzeugens und mindestens in Dezimeter unterteilt.)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Ladetiefgang, das arithmetischer Mittel aller Tiefgangsmarken des Fahrzeuges ergibt den Ladetiefgang, mit welchem aus der Tabelle des Eichscheines die jeweilige Tragfähigkeit ermittelt wird.
Tiefste Einsenkung, dieser ist für die Ausnutzung der Fahrwassertiefe (Flottwasser) von Bedeutung. Die tiefste Einsenkung soll über schlammigem Grund 30 cm und über felsigem Grund 50 cm Flottwasser nicht unterschreiten.)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Mit ihm wird für definierte Tiefgänge (in cm) die jeweilige Tragfähigkeit( in t) ermittelt.)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Als Trimmung bezeichnet man das Ausrichten von Körpern in eine gewünschte Lage. Die Trimmkräfte sollen dabei die Kräfte ausgleichen, die die Lage des Körpers verändern würden. In der Schifffahrt bezeichnet man als Trimmung (auch Trimm) die Verteilung der beweglichen Gewichte an Bord in Schiffslängsrichtung, um ein Schiff in eine zur Optimierung von Geschwindigkeit und Manövrierfähigkeit bestmögliche Schwimmlage zu bringen.)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Das Ergebnis ergibt den Gewichtszuwachs von Ladebeginn bis zur Beendigung und zeigt somit das Gewicht der Ladung an.
Die aus dem Eichschein ermittelte Tragfähigkeit des Leertiefganges wird festgehalten
Nach Beendigung der Beladung wird wieder der Tiefgang (Ladetiefgang) aufgenommen und aus dem Eichschein ermittelte Tragfähigkeit des Ladetiefganges wird notiert.
Von der ermittelten Tragfähigkeit des Ladetiefganges wird die festgestellte Tragfähigkeit des Leertiefganges abgezogen.
Vor Ladebeginn wird der Leertiefgang aufgenommen.)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Das Schiff verhält sich so, als ob es wie ein Pendel in einem Punkt aufgehängt wäre, den man als Metazentrum bezeichnet. Nur dieses, nicht der Formschwerpunkt, muss oberhalb des Gewichtsschwerpunktes liegen. Die Höhe des Metazentrums über dem Formschwerpunkt hängt vom Flächenträgheitsmoment der Wasserlinie um die Längsachse ab.
Weil der Formschwerpunkt wandert: Die Seite, zu der das Schiff krängt (sich neigt), taucht tiefer ein und bildet zusätzlichen Auftrieb. Die gegenüberliegende Seite taucht auf und verliert Auftrieb.
Weil der Gewichtsschwerpunkt meist erheblich über dem Formschwerpunkt des Unterwasserschiffs liegt.)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Nach Sicht in Kenntnis der Fahrgewässer
Positionsangaben von Schiffen erfolgen unter Angabe allgemein bekannter Ortsbezeichnungen oder falls vorhanden, unter Angabe von Stromkilometern
Zur Orientierung dienen Landmarken, markante Objekte, Schifffahrtszeichen usw. )

Stichwort: (Fahrregeln und Navigation)

! Lösung:   (Grundsätzlich gilt auf der Wasserstraße beim Zusammentreffen gleichrangiger Fahrzeuge - Rechtsvorrang)

Stichwort: (Fahrregeln und Navigation)

! Lösung:   (1. Einsatzfahrzeuge
2. Großschifffahrt und schwerbewegliche Fahrzeuge
3. Vorrangfahrzeuge (roter Wimpel, grüner Ball)
4. Berufsfischer (weißer Ball)
5. Flösse
6. Segelfahrzeuge
7. Ruderboote, Tretboote Paddelboote
8. Motorfahrzeuge
9. Schwimmkörper (Surfer, Jetski))

Stichwort: (Fahrregeln und Navigation)

! Lösung:   (Ja, diese sind in der Wasserstraßen-Verkehrsordnung und den Flüsse u. Seen-Verkehrsordnung geregelt.)

Stichwort: (Fahrregeln und Navigation)

! Lösung:   (1. Schiff gegen den Wind oder Strömung zum Stillstand bringen
2. Anker klarieren und absenken
3. Langsame Fahrt rückwärts (oder zurücktreiben lassen)
4. Anker einfahren (Bug verneigt sich)
5. Deckspeilung und Ankerwache.)

Stichwort: (Stillliegen,Ankern,Festmachen)

! Lösung:   (Die Ausbringung der Leinen erfolgt so, dass das Schiff in alle möglichen Bewegungsrichtungen gesichert ist (Vorleine, Vorspring, Achtspring, Achterleine).
Ist auf Grund der Uferbeschaffenheit (Steinwurf etc.) ein fester Abstand erforderlich, wird dies mittels Schorbäumen an Heck und Bug bzw. Buganker und Heckanker erreicht.
Sind Poller am Ufer gesetzt, so haben sie meist gleiche Abstände, die sich an den gängigsten Schiffen orientieren.
Zum Festmachen des Schiffes am Ufer oder schwimmenden Anlagen dienen Festmacheeinrichtungen.)

Stichwort: (Stillliegen,Ankern,Festmachen)

! Lösung:   (Ausreichend Leinendicke (Zugkraft) verwenden
Ausreichende Anzahl von Leinen ausbringen (z.B: bei festmachen an einem bereits verheftetem Fahrzeug und ausbringen eines zusätzlichen Landseiles, Kontrolle der Verheftung nötig).
Ausreichende Leinenlängen, um zu erwartende Wasserstandsänderungen auszugleichen
Richtige Leinengebung, damit das Schiff in alle möglichen Bewegungsrichtungen abgesichert ist.)

Stichwort: (Stillliegen,Ankern,Festmachen)

! Lösung:   (Hafenordnung und Gesetze beachten
Meldung an den Hafenmeister
Nur mit Genehmigung des Eigentümers (wenn private Lände) festmachen.)

Stichwort: (Stillliegen,Ankern,Festmachen)

! Lösung:   (Eindampfen in die Vorspring)

Stichwort: (Ablegen-Anlegen)

! Lösung:   (Mannschaft auf Manöver vorbereiten
Mannschaft und Ladung gesichert
Ruhe ausstrahlen
Windrichtung, Strömungsgeschwindigkeit beachten.)

Stichwort: (Ablegen-Anlegen)

! Lösung:   (1. Schiff liegt immer gegen den Strom
2. Leichte Fahrt voraus
3. Leinen los
4. Leichte Ruderbewegung vom Anlegeplatz weg
5. Abstand zu Kai oder Steg seitlich 1 - 1,5 m, langsam Gas geben.)

Stichwort: (Ablegen-Anlegen)

! Lösung:   (1. Ein Mannschaftsmitglied mit Fender im Bugbereich, um diesen ggf. zum Schutz ausbringen zu können (Anprallschutz)
2. Leichte Fahrt voraus
3. Alle Leinen lösen außer der Vorspring (liegt auf Slip)
4. Hart Ruder legen zum Ufer
5. Langsam mehr Gas geben
6. Wenn Boot im 45 Grad Winkel ist: Langsame Fahrt rückwärts
7. Vorspring wegnehmen)

Stichwort: (Ablegen-Anlegen)

! Lösung:   (1. Sofort den Rettungsring nachwerfen (so das Überbordgehen rechtzeitig bemerkt wird), um den Überbordgegangenen eine Möglichkeit zu geben sich anzuhalten.
2. Die andere Mannschaft zur Bewältigung der Gefahrensituation in ihre Aufgaben einweisen.
3. Ein Mannschaftsmitglied namentlich einteilen, um den Überbordgegangenen zu beobachten (ausgestreckte Hand).
4. Sofort Fahrt verringern und so dicht als möglich beim Verunfallten bleiben (evtl. Rondo oder Notankern).
5. Rettungsboot aussetzen
6. Falls der Überbordgegangene bewusstlos ist, muss ein anderes Mannschaftsmitglied mit Schwimmweste und Rettungsleine zu den Verletzten, um ihn zu bergen.
7. Rettungsboot einbringen, Verletzten versorgen (Wärmen, Notwendige Erste Hilfe durchführen (Schockbehandlung etc).
8. Rettungsdienste alarmieren und ärtzliche Hilfe anfordern (MAYDAY)
9. Zuständige Sicherheitsorgane informieren (Meldung))

Stichwort: (Rettungsmanöver)

! Lösung:   (Licht,Flagge, oder sonstiger Gegenstand im Kreis geschwenkt
Lichtzeichen aus Morsezeichen SOS (dreimal kurz, dreimal lang, dreimal kurz)
MAYDAY, PAN PAN oder SECURITE über Funk
Müde Fliege (gestreckte Arme auf und Ab schwenken)
Raketen oder Leuchtkugeln (Rot)
Rote Fallschirmraketen od. rote Handfeuerfackeln)

Stichwort: (Rettungsmanöver)

! Lösung:   (Anker sind im Hafenbereich klar zum Fall zu halten, schleifenlassen von Ankern, sofern kein Ankerverbot besteht, ist nur zur Überheckfahrt erlaubt
Auf Wind - und Strömungseinfluss achten
Brennende Fahrzeuge oder Fahrzeuge bei denen Brandverdacht besteht, die zu sinken drohen, oder zum Verschrotten bestimmt sind, dürfen in Privathäfen nur einlaufen, wenn die Sicherheit der Schifffahrt oder von Personen nicht beeinträchtigt wird. Ein derartiges Einlaufen in öffentliche Häfen ist verboten
Einsatz des Bugstrahlruders (falls vorhanden)
Fahrzeuge die in den Hafen einfahren wollen, dürfen unter Beachtung allfälliger Schifffahrtszeichen bzw. Vorrangvorschriften, erst dann in den Hafen einfahren, wenn ausfahrende Fahrzeuge die Einfahrt verlassen haben, außer die Breite der Hafeneinfahrt erlaubt ein gefahrloses Begegnen
Nur die zur unbedingten Steuerfähigkeit nötige Maschinenkraft verwenden
Wenn nötig zusätzlich Unterstützung durch Manipulationsleine erwirken.)

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (In Schleusen wird nicht festgemacht, sondern nur verheftet.)

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (Die Reihenfolge der gemäß der Reihenfolge der Einfahrt in den Schleusenbereich. Ausnahme Vorrangfahrzeuge.)

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (Im Schleusenbereich ist der jeweilige Schleusenfunkkanal abzuhören.
Die Schleusenaufsicht kann aber zur Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs, zur Beschleunigung der Durchfahrt oder zur vollen Ausnutzung der Schleuse abweichende Anordnungen erteilen. Diesen Anordnungen ist Folge zu leisten.
Die Verhaltensregeln bei der Schleusung sind in der Wasserstraßenverkehrsordnung genau definiert und geregelt.
Zu schleusende Fahrzeuge und Verbände dürfen höchstens 230 m lang, 23 m breit sein und nicht tiefer als 3 m eintauchen. Fahrzeuge die diese Abmessungen überschreiten dürfen nur mit Erlaubnis der Schleusenaufsicht geschleust werden. )

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (Aschach
Freudenau
Greifenstein)

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (Fahrgastschiffe im Charterverkehr mit Fahrgästen an Bord, wenn sie mindestens eine Stunde vorher bei der Schleusenaufsicht angemeldet wurden
Fahrgastschiffe im Linienverkehr
Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Zollwache im Einsatz
Fahrzeuge die den roten Wimpel zeigen (Fahrzeuge mit Vorrang)
Fahrzeuge, die zur Rettung und Hilfeleistung verwendet werden
Schwer beschädigte Fahrzeuge)

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (Im Schleusenbereich ist vor oder nach einer Schleusung das Stillliegen außerhalb der Schleusen verboten.)

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (Der Schleusenaufsicht ist vor Fahrtantritt die Weiterfahrt zu melden.
Fahrzeuge die unvorhergesehen ihre Fahrt zwischen zwei Schleusen unterbrechen müssen, habe dies unverzüglich der nächsten erreichbaren Schleusenaufsicht zu melden. Dabei ist anzugeben, wann die Weiterfahrt erfolgen wird.
Fahrzeuge, mit Ausnahme von Fahrgastschiffen im Linienverkehr und Kleinfahrzeuge, die ihre Fahrt auf der Strecke zwischen zwei Schleusen zu unterbrechen beabsichtigen, müssen dies bei der letzten Schleusung vor der Unterbrechung der Schleusenaufsicht melden. )

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (Anker müssen vollständig hochgenommen sein, dies gilt auch im Schleusenvorhafen, sofern die Anker nicht benützt werden (nur im Notfall)
Bei Annäherung an die Schleusen und insbesondere im Schleusenvorhafen ist das Überholen (auch Kleinfahrzeuge untereinander) verboten
Bei der Einfahrt in Schleusen müssen Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit so vermindern, dass ein Anprall an Schleusentore, Schutzvorrichtungen, andere Fahrzeuge, Schwimmkörper oder schwimmende Anlagen vermieden wird
Bei talfahrenden Schleppverbänden werden erforderlichenfalls vor der Schleusung im oberen Schleusenbereich die Zugseile gekürzt, der Verband enger zusammen gestellt, eventuell Teile des Verbandes an der Wartelände abgestellt. Sie dürfen nach der Schleusung nur im unteren Vorhafen zusammengestellt werden, hierzu darf an beiden Ufermauern angelegt werden
Die Bereitschaft zur Schleusung ist der Schleusenaufsicht über Sprechfunk, Schleusentelefon, Glockenschläge oder Zuruf anzuzeigen
Die Fahrzeuge müssen sich innerhalb der an den Schleusenwänden markierten Grenzen halten (weiße senkrechte Striche)
Die Fahrzeuge müssen so weit in die Schleusenkammer einfahren und ihren Platz für die Schleusung so wählen, dass nachfolgende Fahrzeuge bei der Einfahrt und in der Ausnützung der Schleusenkammer nicht behindert werden.)

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (Fahrzeuge müssen während der Füllung oder Entleerung der Schleusenkammer und bis zur Erlaubnis zur Ausfahrt festgemacht sein und die Befestigungsmittel so bedient werden, dass Stöße gegen Schleusenwände, Schleusentore, Schutzvorrichtungen, oder andere Fahrzeuge und Schwimmkörper vermieden werden. Hierfür sind Fender zu verwenden. Diese müssen schwimmfähig sein, wenn sie nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. In Österreich dürfen auch geeignete nicht schwimmfähige Gegenstände verwendet werden (Vorsicht Jochenstein- deutsche Schleuse)
Nach dem Festmachen des Fahrzeuges dürfen - bis zur Erlaubnis der Ausfahrt - die Propulsionsorgane nur ausnahmsweise benutzt werden, um die Sicherheit bei der Schleusung zu gewährleisten
Während der Durchfahrt durch die Schleuse muss die diensthabende Decksmannschaft an Deck sein, der Steuerstand von Motorfahrzeugen muss während der Schleusung besetzt sein.)

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (Ankern
Betriebseinrichtungen der Schleuse unbefugt zu bedienen
Schleusenanlagen unbefugt zu betreten
Treibstoffe von Fahrzeug zu Fahrzeug zu übergeben oder zu tanken
Von Fahrzeugen auf Schleusenplattformen oder andere Fahrzeuge Wasser zu schütten oder ausfließen zu lassen
Zu baden, schwimmen oder tauchen)

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (
1 blaues Licht oder Kegel

Fahrzeuge und Verbände die 1 blaues Licht oder Kegel führen, werden nicht zusammen mit der Fahrgastschifffahrt geschleust.

2 oder 3 blaue Lichter oder Kegel

Fahrzeuge und Verbände werden einzeln geschleust.

3 blaue Lichter oder Kegel

Fahrzeuge dürfen erst in den Schleusenbereich einfahren, wenn sie von der Schleusenaufsicht hierzu aufgefordert werden.
In Schleusen und Schleusenvorhafen muss bei Fahrzeugen und Verbänden, die 1 blaues Licht oder Kegel führen, ein seitlicher Abstand von mindestens 10 Meter eingehalten werden.)

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (Altenwörth
Asten
Jochenstein
Melk
Ottensheim
Ypps -Persenbeug)

Stichwort: (HäfenundSchleusen)

! Lösung:   (Bei hoher Ladung (Container, Stückgut, Schwergut, etc.) muss auf Brückendurchfahrten geachtet werden.
Beim Laden/Löschen/Stauen sind die gesetzlichen Bestimmungen der Verkehrsordnung des Arbeitnehmerschutzes und sonstiger Vorschriften (z.B: Gefahrengut) einzuhalten.
Der Ladetiefgang muss auf die nautischen Bedingungen (Fahrwassertiefe, Wasserstände etc.) abgestimmt werden.)

Stichwort: (Manövrieren)

! Lösung:   (Anhängen oder Anlegen an ein anderes Fahrzeug oder das Mitfahren im Sogwasser ist ohne Erlaubnis des Schiffsführers verboten.
Das Schleifenlassen von Ankern, Ketten und Trossen ist mit Ausnahme von kleinen Bewegungen auf Liegeplätzen verboten.
Fahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit so einrichten (auf das zur Steuerung notwendige Maß vermindern), dass Wellenschlag oder Sogwirkung keine Schäden an stillliegenden oder in Fahrt befindlichen Fahrzeugen oder an Anlagen verursachen können.
Sportfahrzeuge haben bei beschränkten Sichtverhältnissen das Fahrwasser unverzüglich freizumachen.
Treibenlassen ist verboten. Ein Fahrzeug, dass Bug zu Berg mit im Vorwärtsgang eingekuppelter Antriebsmaschine sich zu Tal bewegt, gilt nicht als treibendes Fahrzeug, sondern als Bergfahrer.)

Stichwort: (Fahrregeln und Navigation)

! Lösung:   (Grundbeschaffenheit beachten
Rücksicht auf die Schifffahrt nehmen
Schifffahrtspolizeiliche Vorschriften (z.B. Ankerverbot) beachten
Strömungsverhältnisse berücksichtigen
Wassertiefe muss ausreichen
Windverhältnisse beachten
Zu erwartende Wasserstandsänderungen berücksichtigen.)

Stichwort: (Stillliegen,Ankern,Festmachen)

! Lösung:   (Mit der Registernummer des Schiffes.)

Stichwort: (Stillliegen,Ankern,Festmachen)

! Lösung:   (Weißes Licht auf einer Tafel im Unterwasser der Schleuse. Gilt für bergfahrenden Verkehr.
Weißes Licht auf einer Tafel im Oberwasser der Schleuse. Gilt für talfahrenden Verkehr.
a)Festlicht: Bis zur Freigabe der Einfahrt in den Schleusenbereich vor dem Vorsignal warten.
b)Taktlicht: Einfahrt in den Schleusenbereich gestattet; entsprechend den Einfahrtssignalen in eine Schleuse einfahren oder außerhalb des unteren Vorhafens auf Einfahrt warten. )

Stichwort: (Lichtsignale)

! Lösung:   (Schleuseneinfahrtssignal)

Stichwort: (Lichtsignale)

! Lösung:   (Zur Regelung der Ein- u. Ausfahrt in Schleusen.)

Stichwort: (Lichtsignale)

! Lösung:   (Am oberen und unteren Ende der Schleusenkammer.)

Stichwort: (Lichtsignale)

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