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Sie haben »RECHT« gewählt. Hier finden Sie 207 Fragen & Antworten.

! Lösung:   (A: Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
Bei Nacht: Ein weißes gewöhnliches, von allen Seiten sichtbares Licht in einer Höhe von mindestens 3 m. Anstelle dieses Lichtes können auch zwei von allen Seiten sichtbare weiße gewöhnliche Lichter auf der Fahrwasserseite in gleicher Höhe auf dem Vor- und Hinterschiff gesetzt werden.
Bei Tag: Einen schwarzen Ball an einer geeigneten Stelle auf dem Vorschiff und so hoch, dass er von allen Seiten sichtbar ist. Dies gilt nur für Fahrzeuge, die vom Ufer entfernt ohne mittelbare oder unmittelbare Verbindung zum Ufer stillliegen.
Ein Verband, der vom Ufer entfernt ohne mittelbare oder unmittelbare Verbindung zum Ufer stillliegt, muss führen: Bei Nacht: Auf jedem Fahrzeug des Verbandes ein weißes gewöhnliches, von allen Seiten sichtbares Licht an einer geeigneten Stelle und in einer Höhe von mindestens 4 m. Die Gesamtanzahl der Lichter zur Bezeichnung der Leichter darf auf vier beschränkt werden, vorausgesetzt, die Umrisse des Verbandes sind klar gekennzeichnet.
Bei Tag: Einen schwarzen Ball auf dem Fahrzeug an der Spitze des Verbandes oder auf den äußeren Fahrzeugen an der Spitze des Verbandes und gegebenenfalls auf dem Schubschiff.
B: Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen: Bei Nacht: Weiße gewöhnliche, von allen Seiten sichtbare Lichter in ausreichender Anzahl, um ihre Umrisse im Fahrwasser kenntlich zu machen. )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (431)

! Lösung:   (Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen: Bei Nacht: Eine ausreichende Anzahl weißer gewöhnlicher, von allen Seiten sichtbarer Lichter, um ihre Lage kenntlich zu machen.
Bei Tag: Gelbe Döpper oder gelbe Flaggen in ausreichender Anzahl, um ihre Lage kenntlich zu machen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (432)

! Lösung:   (Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge:
a) Auf der oder den Seiten, an denen die Vorbeifahrt frei ist.
Bei Nacht: Zwei grüne gewöhnliche Lichter oder zwei grüne helle Lichter etwa 1 m übereinander.
Bei Tag: Zwei grüne Doppelkegel, etwa 1 m übereinander.
b) Auf der Seite, an der die Vorbeifahrt nicht frei ist: Bei Nacht: Ein rotes gewöhnliches Licht oder ein rotes helles Licht in gleicher Höhe und von gleicher Stärke wie das obere grüne Licht.
Bei Tag: Einen roten Ball in gleicher Höhe wie der obere grüne Doppelkegel.
)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (433)

! Lösung:   (b>Fahrzeuge die gegen Wellenschlag zu schützen sind:
a) Auf der oder den Seiten, an der oder denen die Vorbeifahrt frei ist:
Bei Nacht: Ein rotes gewöhnliches Licht und ein weißes gewöhnliches Licht oder ein rotes helles Licht und ein weißes helles Licht, das rote Licht etwa 1 m über dem weißen.
Bei Tag: Eine Flagge, deren obere Hälfte rot und deren untere Hälfte weiß ist oder zwei Flaggen übereinander, die obere rot und die untere weiß.
b) Auf der Seite, an der die Vorbeifahrt nicht frei ist:
Bei Nacht: Ein rotes Licht in gleicher Höhe und von gleicher Stärke.
Bei Tag: Eine rote Flagge in gleicher Höhe wie die rot-weiße Flagge oder die rote Flagge auf der anderen Seite.
Die Tagbezeichnung nach kann durch folgende Tafeln ersetzt werden: Erlaubnis der Durchfahrt, Verbot der Durchfahrt.
E: Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge müssen bezeichnet werden. Lässt die Lage eines gesunkenen Fahrzeugs die Anbringung der Zeichen auf ihm nicht zu, müssen sie auf Booten, Tonnen oder in anderer Weise gesetzt werden. )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (434)

! Lösung:   ( Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können:
Bei Nacht: Einen Döpper mit Radarreflektor und einem weißen gewöhnlichen, von allen Seiten sichtbaren Licht.
Bei Tag: Einen gelben Döpper mit Radarreflektor. )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (435)

! Lösung:   (Kabel- oder Ankerketten von schwimmenden Geräten die Schifffahrt gefährden können, müssen sie bezeichnet werden durch:
Bei Nacht: Einen Döpper mit Radarreflektor und einem weißen gewöhnlichen, von allen Seiten sichtbaren Licht.
Bei Tag: Einen gelben Döpper mit Radarreflektor.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (436)

! Lösung:   (Häufigste Anwendung in der Binnenschifffahrt ist das Funkellicht als Anzeige einer Begegnung Steuerbord an Steuerbord. Hierbei zeigt das Fahrzeug, in der Regel der Bergfahrer, ein zu erwiderndes weißes Funkellicht mit einer Taktung von 40 bis 60 Funkeln je Minute. Tags muss, nachts kann es mit einer hellblauen Tafel mit weißem Rand gekoppelt sein. Eine Ausnahme besteht auf den internationalen Gewässern der Donau, hier ist es ebenfalls zulässig, ein schnelles Funkellicht mit 120 Taktungen zu führen.
Schifffahrtsaufsicht (blau) Rettungsorgane und Zoll (rot) führen ebenfalls Funkellicht in Ausübung ihres Dienstes.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (437)

! Lösung:   (Schifffahrtsaufsicht Hainburg
Schifffahrtsaufsicht Wien
Schifffahrtsaufsicht Krems
Schifffahrtsaufsicht Grein
Schifffahrtsaufsicht Linz
Schifffahrtsaufsicht Aschach)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (438)

! Lösung:   (Bei den Donauschleusen, ausser in Jochenstein. In der Schleuse Nussdorf.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (439)

! Lösung:   (Kleinfahrzeuge haben die Lichter in einer Ebene.
Große Schiffe haben das Topplicht oben.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (440)

! Lösung:   (Nur bei Tag.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (442)

! Lösung:   (Weisse Flagge am stehenden Schiff: Auf dieser Seite vorbeifahren.
Weisse Flagge mit blauem Rhombus: Strommeister.
Rote Flagge kreisförmig am stehenden Schiff geschwenkt: Notsignal.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (443)

! Lösung:   (Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind.
Grundsätzlich muss jedes Wasserfahrzeug nach der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 18. Dezember 1989 über die Eichung von Binnenschiffen (Schiffseichverordnung)einen Eichschein haben. )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (444)

! Lösung:   (Höher als die Freibordmarke)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (445)

! Lösung:   (1. Instanz = Bezirkshauptmann
2. Instanz = Landeshauptmann
3. Instanz = Bundesministerium für Verkehr = Oberste Schifffahrtsbehörde 1030 Wien, Neues Amtshaus.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (446)

! Lösung:   (a) Ab 12. Lebensjahr Rudern, Elektromotor bis 500 Watt.
b) Ab 16. Lebensjahr Boote bis 6 PS führerscheinfrei.
c) Als Rudergänger Boote je nach Schiffsführerpatent für kleinere Flüsse und Seen.
d) Als Rudergänger ab 16 Boote auf Wasserstraßen.
e)Ab 18. Lebensjahr Boote je nach Schiffsführerpatent Donau (Wasserstraßen) und Flüsse und Seen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (447)

! Lösung:   (Keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf internationalen Gewässern = Donau + Wasserstraßen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (448)

! Lösung:   (1) Hainburg
2) Wien
3) Krems
4) Grein
5) Linz
6) Engelhartszell )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (449)

! Lösung:   (Am Schiffsbug ein weißer Rhombus mit blauem Rand. Am Bug einen weißen Wimpel mit besagten Rhombus.
Am Heck die Staatsflagge mit dem Staatswappen.
Im Einsatz blaues Drehlicht (Funkellicht).)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (450)

! Lösung:   (Der Schifffahrtsaufsicht obliegt die Überwachung der Schifffahrt:
1) Verwaltungsvorschiften
2) Erteilung von Anordnungen
3) Regelung der Schifffahrt
4) Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (451)

! Lösung:   (Auf Seen & Flüssen: Polizei.
Auf einer Wasserstraße: Strommeister)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (452)

! Lösung:   (Empfehlungen und Hinweise die nicht durch Schifffahrtszeichen bekanntgemacht werden )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (453)

! Lösung:   (Auf der Amtstafel (BMVIT, Schleusen-, Hafen- oder Schifffahrtsaufsicht)
Durch Info Hotline des Bundesministeriums (www.bmvit.at ).)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (454)

! Lösung:   (Begegnung unter Brücken (mit nur einer Durchfahrtsmöglichkeit) ist verboten.
Der Talfahrer hat Vorrang.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (455)

! Lösung:   (Österreichische Binnengewässer + Wasserstraßen:
Beschränkungen nur für Maschinen 70 DB.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (456)

! Lösung:   (Die Donaukommission ist eine internationale Organisation mit den Donauanrainerstaaten als Mitglieder. Das Ziel ist die gemeinsame Regelung der Schifffahrt auf der Donau. Ihren Sitz hat die Donaukommission in Budapest.
Sie erstellt die Donaukonvention Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (457)

! Lösung:   (Fahrverbot für Sportboote.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (458)

! Lösung:   (A) Wenn bei Nacht keine Lichter.
B) Wenn bei Tag keine Flagge.
C) Wenn bei Nacht Ankerlicht (weißes Rundlicht) gesetzt ist.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (459)

! Lösung:   (Wenn verheftet, verankert, aufgefahren, gesunken.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (460)

! Lösung:   (Geankert werden darf nur auf bezeichneten Ankerplätzen.
Nur bei Gefahr darf auf der Strecke geankert oder rondiert werden.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (463)

! Lösung:   (Auf der Donau überall dort, wo dies nicht durch gesonderte Zeichen verboten ist.)

Stichwort: (Fahrregel)

ID: (464)

! Lösung:   (Berufsschifffahrt)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (465)

! Lösung:   (1) Unter Brücken deren Durchfahrtsbreite kleiner als 100 m ist.
2) In öffentlichen Hafenanlagen und dergleichen.
3) Dort wo durch Beschilderung angezeigt.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (466)

! Lösung:   (A) Regeln (z.B. die Vorrangregeln), Schifffahrtsbetriebsordnung, Wasserstraßenverkehrsordnung, Seen- und Fluss Verkehrsordnung.
B) Regelung von Steganlagen und anderen Schifffahrtsanlagen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (467)

! Lösung:   (Blauer Kegel am Schiff fest.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (468)

! Lösung:   (1) Wenn nur Teile der Ladung explosiv sind, werden sie auf Deck gut sichtbar aufgestellt und genauso gekennzeichnet.
2) Sicherheitsabstand in Längsrichtung mind. 100 m.
3) 3 blaue Kegel am Schiff fest. Abstand mind. 100m.
4) Schleusung alleine.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (469)

! Lösung:   (Donau: Fahrzeuge mit Vorrang.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (470)

! Lösung:   (1) Großschifffahrt
2) Kleinfahrzeuge in der Reihenfolge:
a) Segelfahrzeuge
b) Ruderfahrzeuge
c) Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb)
3) Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit (Tragflügel- oder Luftkissenboote))

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (471)

! Lösung:   (Durch normales weißes Licht und nur solange als unbedingt zur Wiederherstellung des vorgeschriebenen Lichtes erforderlich ist.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (472)

! Lösung:   (Ab 0,8 Promille Blutalkoholgehalt. Vorübergehender Patententzug (bis zur Wiedererlangung der Fahrfähigkeit). ACHTUNG auch KFZ Führerschein. Aberkennung des Patents. Vorführung beim Arzt. Geldstrafe oder Ersatzhaft (0.1 bis 0.5 = geistigen Frische).)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (473)

! Lösung:   (Zur Erprobung oder Überstellung.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (474)

! Lösung:   (1. Aus geeignetem Werkstoff und in geeigneter Ausführung (CE-Zertifikat).
2. In leuchtender, reflektierender Farbe.
3. In Frischwasser 24h eine Masse von 7,5 Kg tragen können.
4. So beschaffen sein, dass so weit wie möglich jedes Risiko eines falschen Anlegens ausgeschlossen werden kann und sie auch mit der Innenseite nach aussen getragen werden können.
5. Sie sollen den Kopf über Wasser halten (ohnmachtssicher).)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (475)

! Lösung:   (Aufblasbare oder selbstaufblasende (Salztablette, CO2 Patrone).
Rettungsweste und zählt zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie muss bei Arbeiten an Deck und in Schleusen getragen werden.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (476)

! Lösung:   (Schwimmhilfen. Schwimmwesten sind keine Rettungsmittel im Sinne des vorliegenden Bundesgesetzes. Sie finden meist Anwendung beim Wasserski oder dergleichen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (477)

! Lösung:   (Rettungsringe und Rettungsbälle müssen stets einsatzbereit an geeigneter Stelle an Deck angebracht sein, dürfen jedoch nicht fest mit ihren Halterungen verbunden sein. Mindestens 1 Rettungsring muss sich in unmittelbarer Nähe zum Steuerhaus befinden.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (478)

! Lösung:   (A) Schifffahrtszeichen Überholen verboten, Überholen und Begegnen verboten.
B) Im Schleusenbereich, insbesondere im Vorhafen, ausgenommen Vorrangschiffe (roter Wimpel).
C) Unter Brücken mit einer Jochbreite < 100 m und in Engstellen oder unübersichtlichen Stellen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (479)

! Lösung:   (1) Rettungskragen: Zugelassenes Rettungsmittel an das bestimmte gesetzliche Anforderungen gestellt werden. 2) Schwimmwesten: Dienen lediglich als Schwimmhilfen. Schwimmwesten sind keinesfalls Rettungsmittel im Sinne des vorliegenden Bundesgesetzes. Sie finden meist beim Wasserski oder dergleichen Anwendung .)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (480)

! Lösung:   (Beiboote, Boote mit einer Maschinenlesitung unter 6 PS (4,5 KW))

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (481)

! Lösung:   (Überall wo möglich und nicht verboten(z.B. Häfen))

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (482)

! Lösung:   (Gewässer, auf denen wegen ihrer besonderen Bedeutung für die gewerbsmässige Schifffahrt oder auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Schifffahrt gestellt und Massnahmen zur Gewährleistung der Flüssigkeit des Verkehrs durchgeführt werden.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (483)

! Lösung:   (1. In Bereichen, wo die Ufer mit Wurfschüttungen bedeckt sind, ist ein Mindestabstand von 10 m zur Wasseranschlagslinie einzuhalten. In Bereichen mit Sand- und Schotterbänken ein Mindestabstand von 30 m zur Wasseranschlagslinie einzuhalten.
2. Im gesamten Verlauf der Donau durch den Nationalpark ist innerhalb eines Abstandes von 30 m vom Ufer das Baden und Tauchen verboten.
3. Im Bereich von Strom KM 1916 bis ca. 500 Meter unter der Ausfahrt Ölhafen Wien Lobau und Strom KM 1880 (Marchmündung) sind auf allen Nebenarmen und Verzweigungen der Donau die gesamte Schifffahrt, Baden und Tauchen verboten.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (484)

! Lösung:   (Der Einsatz von Amphibienfahrzeugen, Surfbrettern, Wassermopeds, Luftmatratzen oder anderen Schwimmkörpern ist auf Wasserstrassen verboten.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (485)

! Lösung:   (Gebotstafeln, Hinweistafeln, Verbotstafeln.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (486)

! Lösung:   (1) Das Fahrzeug darf nur in geistiger und körperlicher Frische betrieben werden.
2) Das Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein.
3) Sämtliche Papiere (Schiffszulassung, Bootsführerpatent u. ggF. Funkzulassung) müssen mitgeführt werden.
4) Mitzuführende Gegenstände (lt. Zulassung) sind vollständig mitzuführen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (487)

! Lösung:   (1) Das Fahrzeug darf nur in geistiger und körperlicher Frische betrieben werden.
2) Das Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein.
3) Sämtliche Papiere (Schiffszulassung, Bootsführerpatent u. ggF. Funkzulassung) müssen mitgeführt werden.
4) Mitzuführende Gegenstände (lt. Zulassung) sind vollständig mitzuführen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (488)

! Lösung:   (1. Er muss das Leben und Eigentum anderer schützen.
2. Er unterliegt der Pflicht zur Hilfeleistung verletzter oder gefährdeter Personen im Wasser und am Ufer.
3. Er muss Anlagen und Schifffahrtszeichen vor Beschädigung und Verschmutzung schützen.
4. Er ist gegenüber Behörden meldepflichtig (z.B. kein Betretungsverbot für Schifffahrtsaufsicht, Meldepflicht von Unfällen und Havarien, aber auch Umweltschäden).)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (489)

! Lösung:   (1) Beim Begegnen muss der Wasserskifahrer immer in Kiellinie fahren.
2) Mind. 50 m Abstand von schwimmenden Anlagen und Geräten, 20 m Abstand von schwimmenden Personen.
3) Hinweiszeichen Seilfähre: Wasserskifahrer muss ins Kielwasser des Schleppboots und darf es erst verlassen, wenn wieder Hinweiszeichen Seilfähre.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (490)

! Lösung:   (1) Die Deutsch/Österreichische Grenzstrecke (Staatsgrenze und Stausee) und von Schlögen bis Aschach (Schlögener Schlinge).
2) Strudenstrecke (Grein St. Nikola, Insel Wörth Einfahrt in den Hössgang).
3) Stauhaltungen der Donaukraftwerke (nicht explizit durch Schifffahrtszeichen vorgeschrieben).
4) Überall dort wo Überholverbote bestehen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (491)

! Lösung:   (Abwässer dürfen nur an den dafür vorgesehenen Anlagen entsorgt werden.
Bilgenwasser ist von dafür vorgesehenen Unternehmen (Bilgentöler) zu entsorgen.
Chemische oder ölhaltige Abwässer dürfen nicht in die Umwelt gelangen.
Fäkalien sind zu sammeln und in entsprechenden Anlagen zu entsorgen (oft in Häfen). Das Spülen von Fakaltanks und die Entsorgung des Spülwassers auf dem Strom ist verboten.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (492)

! Lösung:   (Schifffahrtsgesetz, Schiffstechbnikverordnung, Wasserstraßen-Verkehrsordnung, Flüsse und Seen-Verkehrsordnung, Verordnung der Landeshauptmannschaften .)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (493)

! Lösung:   (Auf der gesamten österreichischen Donau und den anderen Wasserstraßen.
Die anderen Donauanrainer haben jeweils andere Verordnungen, die der WStVO entsprechen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (494)

! Lösung:   (1) Allgemeine Sorgfaltspflicht.
2) Der Schiffsführer darf das Schiff nur in geistiger und körperlicher Frische betreiben. Promillebegrenzung (0.1 - 0.5) gilt als geistige und körperliche Frische.
3) Informationsplicht (gegenüber Behörden).
4)Hilfeleistungspflicht
5) Reinhaltung von Gewässern und Umwelt.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (495)

! Lösung:   (Gewässer, auf denen wegen ihrer besonderen Bedeutung an die gewerbsmäßige Schifffahrt oder auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Schifffahrt gestellt werden müssen.
Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Gewährleistung des Verkehrsflusses, der Ordnung an Bord, sowie der Ordnung beim Stillliegen zu treffen. )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (496)

! Lösung:   (Sonstige Binnengewässer (alle schiffbaren Seen und Flüsse, Ausnahme Bodensee und Teile des alten Rheines – dort gelten besondere Vorschriften))

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (497)

! Lösung:   (Durch Schifffahrtszeichen
Durch Nachrichten für Schifffahrtstreibende
Auf der Amtstafel (BMVIT, Schleusen-, Hafen- oder Schifffahrtsaufsicht)
Info Hotline des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie unter www.bmvit.at
Derartige Nachrichten treten 2 Wochen nach dem Anschlag auf der Amtstafel in Kraft.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (498)

! Lösung:   (Für die Binnenschifffahrt gelten folgende Ausnahmen:
&bull Ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt, die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist.
&bull Führer von geschleppten und geschobenen Fahrzeugen, insbesondere Schleppsteuermänner.
• Führer von Flößen, außer die Flöße dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken.
• Führer von Fahrzeugen des Bundesheeres, denen nach dessen Dienstvorschriften ein Befähigungsausweis erteilt wurde.
• Führer von Beibooten von Fahrzeugen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (499)

! Lösung:   (Zulassungsschein)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (500)

! Lösung:   (1) Schiffseigner
2) Anschrift des Schiffseigners
3) Fahrzeugart
4) Bemassungen: Länge, Breite, Höhe, Freibord, Tiefgang, max. Personenanzahl
5) Staat der Zulassung
6) Registerort
7) Dauer der Zulassung
8) Antriebsart und Motornummer
9) Name des Fahrzeuges oder Zulassungsnummer
10) Auflagen oder Einschränkungen
11) Behördliche Vorschreibungen
12) Ausrüstungsliste )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (501)

! Lösung:   (1) Mit Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde
2) Durch Zurücklegung der Zulassung
3) Durch Verlust der Verfügungsberechtigung
4) Mit rechtskräftiger Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens nach Tod des Verfügungsberechtigten
5) Durch Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Verfügungsberechtigten)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (502)

! Lösung:   (Die Zulassung ist mit Bescheid zu widerrufen:
1) Bei wiederholter Nichteinhaltung der von der Behörde erteilten Vorschreibungen.
2) Dauernder Fahruntauglichkeit.
3) Bei Änderung der örtlichen Zuständigkeit in Folge Verlegung des Hauptwohnsitzes des Verfügungsberechtigten.
)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (503)

! Lösung:   (1) Die für die Fahrt maßgeblichen hydrologischen u. meteorologischen Angaben für die Darstellung der Witterungsverhältnisse und die Angabe von Pegelständen (in cm) mit steigender u. fallender Tendenz.
2) Zusammenfassende Angaben über die Fahrt und den Betrieb des Fahrzeuges, insbesondere die Anzahl der im Verband mitgeführten Fahrzeuge, ihren Tiefgang, Art u. Menge der Ladung, Angaben ob die mitgeführten Fahrzeuge geschleppt, gekuppelt, oder geschoben wurden, Zeitpunkt der Abfahrt, Unterbrechungen, Ankunft, sowie besondere Manöver.
3) Angaben über Schifffahrtshindernisse, Verschlechterungen der Fahrwasserverhältnisse, oder Mängel bei Schifffahrtszeichen.
4) Angaben über Dienstablöse des steuerführenden Personales, Namen und Zeitpunkt der Ablöse.
5) Angaben über Unfälle und Havarien, mit allen Einzelheiten und Beschreibung des Herganges.
6) Angaben über umfangreiche Arbeiten und Instandhaltungen auf dem Schiff im Verlauf der Fahrt.
7) Angaben über sonstige wichtige Ereignisse und Maßnahmen wie z.B. Erkrankungen, Sicherheitsübungen etc.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (504)

! Lösung:   (Grundsätzlich muss jedes Wasserfahrzeug nach der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 18. Dezember 1989 über die Eichung von Binnenschiffen (Schiffseichverordnung)einen Eichschein haben.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (505)

! Lösung:   (Keinen Eichschein benötigen:
•Im Ausland geeichte Fahrzeuge mit ausländische Eichschein
• Fahrzeuge für Güterbeförderung bis 20 t Tragfähigkeit
• Fahrzeuge die nicht der Güterbeförderung dienen
• Fahrzeuge der Schifffahrtspolizei, des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Zollverwaltung
• Fahrzeuge des österreichischen Bundesheeres
• Österreichische Seenschiffe
)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (506)

! Lösung:   (Das amtliche Kennzeichen besteht aus lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern, Schrifthöhe 15 cm, Schriftstärke 2 cm, weiß auf dunklem Grund, schwarz auf hellem Grund.
Großfahrzeuge (BM) z.B. A-10830
Kleinfahrzeuge (LH) z.B. W-20830
Das amtliche Kennzeichen für Beiboote besteht zudem aus der Wortfolge Beiboot zu….. gefolgt vom Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeuges. )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (507)

! Lösung:   (An beiden Seiten des Fahrzeuges an der Bordwand oder an den Aufbauten, sowie am Heck)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (508)

! Lösung:   (Im Zeitraum von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei schlechter Sicht müssen Fahrzeuge und schwimmende Anlagen Lichter zeigen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (509)

! Lösung:   (Topplicht 225° weiß
Seitenlicht BB 112,5° rot, Seitenlicht STB 112,5° grün.
Hecklicht 135° weiß.
Rundumlicht 360° weiß.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (510)

! Lösung:   (Starkes weißes oder farbiges Licht, helles weißes Licht, gewöhnliches weißes Licht,
Funkellicht.
Bei Großschiffen auch noch ein Typhon Licht (in Verbindung mit blauer Tafel zur Anzeige von Backbord/Backbord Begegnung).)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (511)

! Lösung:   (A) Rundumlichter sind von allen Seiten sichtbar (360°), z.B. ein Ruderboot.
B) Fahrzeuge führen die Seitenlichter, Topp- und Hecklicht getrennt.
C) Fahrzeuge ab 110 m Länge führen zusätzlich ein zweites Topplicht (achtern und höher).
D) Schnell fahrende Fahrzeuge (über 40 km/h) zeigen zusätzlich zwei starke, schnelle, gelbe Funkellichter.
E) Motorboote unter 7m Länge zeigen Seitenlichter und ein weißes Rundumlicht.
F) Kleinfahrzeuge dürfen das Topp- und Hecklicht zu einem Rundumlicht und die Seitenlichter am Bug zusammenfassen.
G) Segelboote dürfen die vorgeschriebenen Seitenlichter und das Buglicht an der Mastspitze als 3-fach Licht führen.";RICHTIG)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (512)

! Lösung:   (Schifffahrtszeichen dienen zur Bezeichnung der Wasserstrasse, des Fahrwassers und von gefährlichen Stellen und Hindernissen (Fahrwasserzeichen). Sie werden nicht durchgehend gesetzt.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (513)

! Lösung:   (Schwimmende Schifffahrtszeichen werden etwa 5 m ausserhalb der durch sie bezeichneten Begrenzungen verankert.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (514)

! Lösung:   (Von den Zeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu kollidieren oder aufzulaufen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (515)

! Lösung:   (a) Zu Berg: unbeschränkt durchs mittlere Joch.
b) Zu Tal: Nur durchs rechte Joch (gekennzeichnet mit Zeichen, blaue Tafel mit Propeller).)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (516)

! Lösung:   (a) Landesbezeichnung (z.B.) Republik Österreich).
b) ausstellende Behörde (LH OÖ).
c) Schiffbeschreibung (Name, Nummer Flagge etc.).
d) Abmessungen/Dimensionen (Länge, Breite, Tiefgang etc.).
e) Verfügungsberechtigter (Name, Anschrift, Gültigkeit etc.).
f) Amtliche Einträge.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (517)

! Lösung:   (Die Zulassung ist der Typenschein bzw. die Einzelgenehmigung des Schiffes.
Eine Zulassung muss für Schiffe mit Verbrennungskraftmotor oder Elektromotoren über 4,4 KW gelöst werden.
Sie enthält
a) Technische Daten.
b) Halterdaten.
c) Vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände.
d) Amtliche Einträge.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (518)

! Lösung:   (Strudenstrecke, Stauhaltungen der Donaukraftwerke (oft ohne Schifffahrtszeichen), Schlögen bis Aschach (Schlögener Schlinge), D/Ö Grenzstrecke.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (519)

! Lösung:   (Wenn der Hössgang verlegt ist durch Havarie oder Streckensperrung für Bauarbeiten etc.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (520)

! Lösung:   (a) Topplicht: weiß, stark, 225°horizontal (Sportboot auch Buglicht genannt).
b) Seitenlichter: grün - Steuerbord, rot - Backbord, stark, je 112° 30`.
c) Hecklicht, weißes helles oder gewöhnliches Licht, 135°.
d) von allen Seiten sichtbares Licht 360° (z.B. Ankerlicht).)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (521)

! Lösung:   (1) Die Hauptzeichen können durch die Zusatzzeichen ergänzt oder erläutert werden.
2) Die Tafeln können mit einem schmalen weißen Streifen eingefasst werden.
3) Die Abmessungen und die Farben müssen den geltenden Empfehlungen der Donaukommission entsprechen.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (522)

! Lösung:   (2 Kegel am Schiff fest.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (523)

! Lösung:   (Schifffahrtsgesetz, Wasserstraßen-Verkehrsordnung, Flüsse und Seen-Verkehrsordnung, Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich (OÖ Flüsse und Seen- Verkehrsordnung).)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (524)

! Lösung:   (Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für die Wasserstraßen Donau (einschließlich Wiener Donaukanal), March, Enns und Traun mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen, ausgenommen anderer in der WStVO, Anhang 1 angeführter Gewässerteile.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (525)

! Lösung:   (Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Wasserstraßen Donau (einschließlich Wiener Donaukanal), March, Enns und Traun mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen, ausgenommen anderer in der WStVO, Anhang 1 angeführter Gewässerteile.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (526)

! Lösung:   (Die Fahrregeln für große und kleine Schiffe wenn die Strudenregelung (Einbahnverkehr) in Kraft ist oder nicht.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (527)

! Lösung:   (Der Betrieb und das Führen von Schiffen sind durch Gesetze geregelt, aus denen die Aufgaben der Schiffsführung hervorgehen. )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (532)

! Lösung:   (Allgemeine Sorgfaltspflicht bezieht sich auf die Sicherheit der Schifffahrt und von Personen:
a) Kein Gefährdung von Menschen.
b) Keine Beschädigung von anderen Fahrzeugen, Schwimmkörpern, Ufern, Bauten oder Anlagen jeder Art im Gewässer oder am Ufer.
c) Keine Behinderung der Schifffahrt oder Berufsfischerei.
d) Keine Verunreinigung von Gewässern.
Dies gilt auch für Personen unter deren Obhut schwimmende Anlagen gestellt sind.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (533)

! Lösung:   (Schiffsführer sind verantwortlich für:
a) Besatzung und deren Führung.
b) Schiffsbetrieb und die Aufrechterhaltung der Ordnung an Bord.
c) Festlegen, Bekanntmachen, Schulen der Pflichten aller an Bord beschäftigten Personen beim Eintreten besonderer Vorfälle (Gefahren).
d) Regelmäßige Überprüfung der Ausrüstungsgegenstände.
e) Sofern Arbeitnehmer an Bord sind, die Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu beachten.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (534)

! Lösung:   (1. Ordnung an Bord.
2. Sicherheit des Schifffahrtsbetriebs.
3. Ausreichende Besatzung.
4.Schulung (Einweisung) der Besatzung für bestimmte Manöver: Anlegen (Verheften), Ablegen (Lösen der Verheftung), Schleusen.
5. Schulung (Einweisung) der Besatzung für besondere Vorfälle: Leckage, Havarien, Brand, Mann über Bord.
Besatzung und Fahrgäste haben den Anweisungen des Schiffsführers unbedingt und unmittelbar Folge zu leisten.
Vertretung des Schiffsführers ist möglich (kundige Person unter Aufsicht).)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (535)

! Lösung:   (A) Die Benützung von Fahrzeugen und Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb ist verboten.
B) In den Teilbereichen Wehr I und II ist die Ausübung der Schifffahrt und die Benützung von Schwimmkörpern - soweit sie nicht verboten ist - verboten.
C) Im Teilbereich I ist - ausgenommen im Rahmen bewilligter Wassersportveranstaltungen - das Fahren mit Rennruderbooten und Booten ähnlicher Art - ausgenommen Kajaks, Kanus und Kanadier - verboten.
D) Bei einem Wasserstand der Donau von mehr als 540 cm, gemessen am Pegel Korneuburg, in den Teilbereichen I und II der Neuen Donau die Ausübung der Schifffahrt sowie die Benützung von Schwimmkörpern verboten. )

Stichwort: (Landesverordnung-W)

ID: (536)

! Lösung:   (Das amtliche Kennzeichen besteht aus lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern, Schrifthöhe 15 cm, Schriftstärke 2 cm, weiß auf dunklem Grund, schwarz auf hellem Grund.
Großfahrzeuge z.B. A-10830
Kleinfahrzeuge z.B.W-20830 )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (538)

! Lösung:   (Schifffahrtsaufsicht)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (539)

! Lösung:   (Die Überwachung der:
• Verwaltungsvorschiften
• Erteilung von Anordnungen
• Regelung der Schifffahrt
und Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (540)

! Lösung:   (a) Sie muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Sie muss gut lesbar sein und darf daher nicht in einem Maß verschmutzt sein, die sie unleserlich macht.)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (541)

! Lösung:   (Treppelweg dauerhaft gesperrt)

Stichwort: (Hinweiszeichen)

ID: (542)

! Lösung:   (Gefahr auf der linken Seite.)

Stichwort: (Verkehrszeichen)

ID: (544)

! Lösung:   (Gefahr auf der rechten Seite)

Stichwort: (Verkehrszeichen)

ID: (545)

! Lösung:   (Fahrzeuge in hoheitlichem Auftrag im Dienst)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (546)

! Lösung:   (Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit. Die Möglichkeit der Vorbeifahrt kann noch durch Zusatzbeleuchtung mit zwei, übereinander seitlich angebrachten, roten (gesperrt) und grünen (frei) Rundumleuchten signalisiert werden.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (547)

! Lösung:   (Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit. Die Möglichkeit der Vorbeifahrt kann noch durch Zusatzbeleuchtung mit zwei, übereinander seitlich angebrachten, roten (gesperrt) und grünen (frei) Bällen signalisiert werden.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (548)

! Lösung:   (Einzeln fahrende Fahrzeuge mit Maschinenantrieb.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (549)

! Lösung:   (Einzeln fahrende Fahrzeuge mit Maschinenantrieb mit einer Länge von mehr als 110 m.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (550)

! Lösung:   (Einzeln fahrendes schnelles Schiff.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (551)

! Lösung:   (Einzeln fahrendes schnelles Schiff.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (552)

! Lösung:   (Fahrzeug mit Maschinenantrieb, dem vorübergehend ein Vorspann vorausfährt.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (553)

! Lösung:   (Fahrzeug mit Maschinenantrieb an der Spitze eines Schleppverbandes oder als Vorspann.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (554)

! Lösung:   (Fahrzeug mit Maschinenantrieb an der Spitze eines Schleppverbandes oder als Vorspann.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (555)

! Lösung:   (Jedes von mehreren Fahrzeugen mit Maschinenantrieb an der Spitze eines Schleppverbandes oder jedes Fahrzeug des Vorspanns.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (556)

! Lösung:   (Zusätzliche Bezeichnung für geschleppte Fahrzeuge, die bestimmte entzündbare Stoffe befördern.Das schleppende Fahrzeug führt ebenfalls ein blaues Rundumlicht.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (557)

! Lösung:   (Zusätzliche Bezeichnung für geschleppte Fahrzeuge, die bestimmte entzündbare Stoffe befördern. Das schleppende Fahrzeug führt ebenfalls einen blauen Ball.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (558)

! Lösung:   (Zusätzliche Bezeichnung für geschleppte Fahrzeuge, die explosive Stoffe befördern. Das schleppende Fahrzeug führt ebenfalls drei blaue Rundumlichter.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (559)

! Lösung:   (Zusätzliche Bezeichnung für geschleppte Fahrzeuge, die explosive Stoffe befördern. Das schleppende Fahrzeug führt ebenfalls drei blaue Bälle.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (560)

! Lösung:   (Fischereifahrzeuge, ausgenommen Schleppnetzfischer, deren Fischereigerät in der Waagerechten weiter als 150 m vom Fahrzeug entfernt ist.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (561)

! Lösung:   (Fischereifahrzeuge, ausgenommen Schleppnetzfischer, deren Fischereigerät in der Waagerechten weiter als 150 m vom Fahrzeug entfernt ist.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (562)

! Lösung:   (Frei fahrende Fähren.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (563)

! Lösung:   (Frei fahrende Fähren.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (564)

! Lösung:   (Fahrzeuge, deren Anker die Schifffahrt gefährden können.
Dies betrifft auch: Schwimmkörper und schwimmende Anlagen, schwimmenden Geräte (und deren Kabel).)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (565)

! Lösung:   (Fahrzeuge, deren Anker die Schifffahrt gefährden können.
Dies betrifft auch: Schwimmkörper und schwimmende Anlagen, schwimmenden Geräte (und deren Kabel).)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (566)

! Lösung:   (Geschleppte Fahrzeuge.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (567)

! Lösung:   (Geschleppte Fahrzeuge länger als 110m.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (568)

! Lösung:   (Geschleppte Fahrzeuge.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (569)

! Lösung:   (Geschlepptes Fahrzeug, das den letzten Anhang bildet.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (570)

! Lösung:   (Verband mit mehr als 2 längsseits gekoppelten Fahrzeugen: Die Lichter sind nur von den beiden äußeren Fahrzeugen zu führen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (571)

! Lösung:   (Verband mit mehr als 2 längsseits gekoppelten Fahrzeugen: Die Bälle sind nur von den beiden äußeren Fahrzeugen zu führen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (572)

! Lösung:   (Zusätzliche Bezeichnung für geschleppte Fahrzeuge, die bestimmte gesundheitsschädliche Stoffe befördern. Das schleppende Fahrzeug führt ebenfalls zwei blaue Rundumlichter.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (573)

! Lösung:   (Zusätzliche Bezeichnung für geschleppte Fahrzeuge, die bestimmte gesundheitsschädliche Stoffe befördern. Das schleppende Fahrzeug führt ebenfalls zwei blaue Bälle.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (574)

! Lösung:   (Grundbezeichnung aller Fahrzeuge: Topplicht, die Seitenlichter und das Hecklicht
Gradangaben: Der Horizontbogen, über den das Topplicht, die Seitenlichter und das Hecklicht sichtbar sind.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (575)

! Lösung:   (Kleinfahrzeuge, die geschleppt oder längsseits gekoppelt mitgeführt werden.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (576)

! Lösung:   (Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (577)

! Lösung:   (Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb mit einer Länge von weniger als 7 m.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (578)

! Lösung:   (Einzelne, weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahrende Kleinfahrzeuge.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (579)

! Lösung:   (Kleinfahrzeuge unter Segel.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (580)

! Lösung:   (Koppelverbände mit einem Fahrzeug mit Maschinenantrieb.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (581)

! Lösung:   (Koppelverbände mit einem oder mehreren Fahrzeugen mit Maschinenantrieb als Vorspann.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (582)

! Lösung:   (Kennzeichnung der Fahrzeuge, die verflüssigtes Erdgas (LNG) als Brennstoff nutzen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (583)

! Lösung:   (Zusätzliche Bezeichnung von Fahrzeugen im Lotsendienst.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (584)

! Lösung:   (Zusätzliche Bezeichnung von Fahrzeugen im Lotsendienst.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (585)

! Lösung:   (Zusätzliche Bezeichnung für manövrierunfähige Fahrzeuge.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (586)

! Lösung:   (Zusätzliche Bezeichnung für manövrierunfähige Fahrzeuge.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (587)

! Lösung:   (Minensucher)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (588)

! Lösung:   (Minensucher)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (589)

! Lösung:   (Netze und Ausleger von Fischern.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (590)

! Lösung:   (Netze und Ausleger von Fischern.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (591)

! Lösung:   (Nicht frei fahrende Fähren.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (592)

! Lösung:   (Nicht frei fahrende Fähren.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (593)

! Lösung:   (Fischende Fahrzeuge die Schleppnetzfischerei betreiben.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (594)

! Lösung:   (Fischende Fahrzeuge die Schleppnetzfischerei betreiben.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (595)

! Lösung:   (Schubverbände)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (596)

! Lösung:   (Geschleppte Schubverbände, denen ein oder mehrere Fahrzeuge mit Maschinenantrieb als Vorspann vorausfahren.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (597)

! Lösung:   (Schubverbände mit außer dem schiebenden Fahrzeug zwei oder mehr von hinten in ganzer Breite sichtbaren Fahrzeugen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (598)

! Lösung:   (Schubverbände mit 2 schiebenden Fahrzeugen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (599)

! Lösung:   (Schwimmende Anlagen in Betrieb mit Vorbeifahrt möglich auf einer Seite.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (600)

! Lösung:   (Schwimmende Anlagen in Betrieb mit Vorbeifahrt möglich auf einer Seite.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (601)

! Lösung:   (Schwimmende Anlagen in Betrieb mit Vorbeifahrt möglich auf beiden Seiten.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (602)

! Lösung:   (Schwimmende Anlagen in Betrieb mit Vorbeifahrt möglich auf beiden Seiten.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (603)

! Lösung:   (Schwimmende Anlagen in Betrieb, die gegen Wellenschlag zu schützen sind.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (604)

! Lösung:   (Schwimmende Anlagen in Betrieb, die gegen Wellenschlag zu schützen sind.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (605)

! Lösung:   (Schwimmkörper und schwimmende Anlagen in Fahrt.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (606)

! Lösung:   (Fahrzeuge unter Segel.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (607)

! Lösung:   (Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benutzen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (608)

! Lösung:   (Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benutzen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (609)

! Lösung:   (Fahrzeug mit Maschinenantrieb an der Spitze eines Schleppverbandes oder als Vorspann.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (610)

! Lösung:   (Fahrzeug mit Maschinenantrieb an der Spitze eines Schleppverbandes mit mehreren Fahrzeugen oder als Vorspann.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (611)

! Lösung:   ((Jedes) Fahrzeug mit Maschinenantrieb an der Spitze eines Schleppverbandes oder als Vorspann.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (612)

! Lösung:   (Stillliegende Fahrzeuge führen ein von allen Seiten sichtbares Licht auf der Fahrwasserseite.
Blaue Licht/Lichter sind zu ebenfalls führen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (613)

! Lösung:   (Stillliegende Schwimmkörper und schwimmende Anlage, ausgenommen schwimmende Anlagen, die nicht mehr als 5 m in die Wasserstraße hineinragen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (614)

! Lösung:   (Vom Ufer entfernt stillliegende Kleinfahrzeuge.
Blaue Licht/Lichter sind zu ebenfalls führen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (615)

! Lösung:   (Vom Ufer entfernt stillliegende Schubverbände.
Blaue Licht/Lichter sind zu ebenfalls führen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (616)

! Lösung:   (Vom Ufer entfernt stillliegende Schubverbände.
Blaue Bälle sind zu ebenfalls führen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (617)

! Lösung:   (Vom Ufer entfernt stillliegende Kleinfahrzeuge.
Blaue Bälle sind ebenfalls zu führen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (618)

! Lösung:   (Zusätzliche Bezeichnung von Fahrzeugen beim Einsatz von Tauchern.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (619)

! Lösung:   (Fahrzeuge mit Vorrang.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (620)

! Lösung:   (Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen die für die Nacht vorgeschriebenen Zeichen zusätzlich auch bei Tag gesetzt werden.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter ununterbrochen und gleichmäßig strahlen.
Bei der Durchfahrt unter einer festen Brücke oder einer geschlossenen beweglichen Brücke, durch ein Wehr oder durch Schleusen dürfen die Fahrzeuge die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Lichter, Tafeln, Bälle usw. in geringerer Höhe führen, damit die Durchfahrt ohne Schwierigkeiten erfolgen kann.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (621)

! Lösung:   (Ta f e l n , Fl a g g e n, Wimp e l
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Flaggen und Tafeln rechteckig sein.
2. Ihre Farben dürfen weder verblasst noch verschmutzt sein.
3. Ihre Abmessungen müssen so groß sein, dass sie gut sichtbar sind. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt:
a) bei Flaggen und Tafeln, wenn ihre Länge und Breite mindestens 1 m (bei Kleinfahrzeugen 0,6 m) beträgt.
b) bei Wimpeln, wenn ihre Länge mindestens 1 m und ihre Breite an einer Seite mindestens 0,5 m beträgt.

Zyl i n d e r , Bä l l e , Ke g e l , Do p p e l k e g e l
1. Die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel dürfen durch Einrichtungen ersetzt werden, die aus der Entfernung das gleiche Aussehen haben.
2. Ihre Farben dürfen weder verblasst noch verschmutzt sein.
3. Ihre Abmessungen müssen mindestens betragen:
a) für Zylinder 0,80 m Höhe und 0,50 m Durchmesser.
b) für Bälle 0,60 m Durchmesser.
c) für Kegel 0,60 m Höhe und 0,60 m Durchmesser der Grundfläche.
d) für Doppelkegel 0,80 m Höhe und 0,50 m Durchmesser der Grundfläche.
4. Abweichend von den Bestimmungen der Z 3 sind bei Kleinfahrzeugen geringere Abmessungen zulässig, sofern sie so groß sind, dass sie gut gesehen werden können.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (622)

! Lösung:   (1. Es ist verboten, andere als die in der Verordnung vorgesehenen Lichter und Zeichen zu gebrauchen oder sie unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht in der Verordnung vorgeschrieben oder zugelassen sind.
2. Zur Verständigung von Fahrzeugen untereinander und zwischen Fahrzeug und Land dürfen jedoch auch andere Lichter und Zeichen verwendet werden, sofern dies zu keiner Verwechslung mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Lichtern und Zeichen führen kann.
3. Es ist verboten, Leuchten oder Scheinwerfer sowie Tafeln, Flaggen und andere Gegenstände in einer Weise zu gebrauchen, dass sie mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Lichtern oder Zeichen verwechselt werden, deren Sichtbarkeit beeinträchtigen oder deren Erkennbarkeit erschweren können.
4. Es ist verboten, Leuchten oder Scheinwerfer in einer Weise zu gebrauchen, dass sie blenden und dadurch die Schifffahrt oder den Verkehr an Land gefährden oder stören.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (623)

! Lösung:   (a) To p p l i c h t : Ein weißes starkes Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 225° strahlt und so angebracht ist, dass es von vorn bis beiderseits 22° 30' hinter die Querlinie strahlt.
b) Se i t e n l i c h t e r : Ein grünes helles Licht an Steuerbord und ein rotes helles Licht an Backbord, von denen jedes ununterbrochen über einen Horizontbogen von 112° 30' strahlt und so angebracht ist, dass es auf seiner Seite von vorn bis 22° 30' hinter die Querlinie strahlt.
c) He c k l i c h t : Wenn nicht anders vorgeschrieben, ein weißes helles oder gewöhnliches Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 135° strahlt und so angebracht ist, dass es über einen Bogen von 67° 30' von hinten nach jeder Seite strahlt.
d) R u n d u m l i c h t (von allen Seiten sichtbares Licht): Ein Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 360° strahlt.
e) Hö h e : Die Höhe über der Ebene der Einsenkungsmarken oder, bei Fahrzeugen ohne Einsenkungsmarken, über der Ebene der Wasserlinie.
)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (624)

! Lösung:   (Die vorgeschriebene Lichtstärke der einzelnen Lichter ist von der Größe des Fahrzeugs abhängig. Die Lichtstärke wird definiert über die Tragweite der Lichter, also aus welcher Distanz die Lichter bei durchschnittlichen Sichtbedingungen erkennbar sein müssen.
Sie muss mindestens derjenigen der gewöhnlichen Lichter entsprechen (z.B. blaues Licht). )

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (625)

! Lösung:   (3 blaue Bälle)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (626)

! Lösung:   (1 grüner Ball)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (627)

! Lösung:   (Mit Flaggen, Doppelkegeln(grün) und Bällen (rot).)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (628)

! Lösung:   (Mit roten und rot-weißen Flaggen (r/w zu schützende Seite))

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (629)

! Lösung:   (Vorrangfahrzeuge)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (630)

! Lösung:   (Auch als Typhoonlicht bezeichnet. Weisses Funkellicht in Verbindung mit einer blauen Tafel das bei Begenungen entgegen der vorgeschriebenen Begegnungsrichtung zum Einsatz gelangt.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (631)

! Lösung:   (Bei Tag: Können gelbe Bälle, gelb/schwarz/weiße Zylinder und einem bis drei blaue Kegel führen.
Bei Nacht:Neben den vorgeschriebenen Lichtern können sie Zusatzbeleuchtungen führen (z.B. Topplichter, Hecklichter blaue Rundumlichter (1-3)).)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (632)

! Lösung:   (a) Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benutzen.
b) Doppelkegel: Zusätzliche Bezeichnung von Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit.
c) Schleppnetzfischer: Zwei übereinander angeordnete, mit der Spitze aufeinander treffende schwarze Kegel, so hoch, dass sie von allen Seiten sichtbar sind.
d) Fischereifahrzeuge, ausgenommen Schleppnetzfischer: Zwei übereinander angeordnete, mit der Spitze aufeinander treffende schwarze Kegel, so hoch, dass sie von allen Seiten sichtbar sind, und ein schwarzer Kegel mit der Spitze nach oben.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (633)

! Lösung:   (Fahrzeuge mit entzündlicher (1), gesundheitsgefährdender (2), explosiver Ladung (3). Gilt für angetriebene und geschleppte Fahrzeuge.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (634)

! Lösung:   (Wenn in dieser Verordnung vorgeschriebene Lichter ausfallen, müssen unverzüglich Ersatzlichter gesetzt werden.
Hierbei kann ein vorgeschriebenes starkes Licht durch ein helles Licht und ein vorgeschriebenes helles Licht durch ein gewöhnliches Licht ersetzt werden.
Die Lichter mit der vorgeschriebenen Stärke sind so schnell wie möglich wieder zu setzen.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (635)

! Lösung:   (Blau/weiße Flagge (Alpha) bei Tag und Nacht.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (636)

! Lösung:   (Tag: Weißer über rotem Ball.
Nacht: Weißes über rotem Rundumlicht.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (637)

! Lösung:   (Fahrzeuge in hoheitlichem Auftrag (Schifffahrtsausicht, Polizei, Heer) wenn im dienstlichem Auftrag unterwegs.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (638)

! Lösung:   (Fahrzeuge der Rettung und Feuerwehr im Einsatz.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (639)

! Lösung:   (Fahrzeuge, die Arbeiten oder Vermessungen durchführeen im Einsatz.)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (640)

! Lösung:   (Lichter (rot/weiß geschwenkt), Signalraketen, Funk)

Stichwort: (Tag u. Nachtbezeichnung)

ID: (641)

! Lösung:   (Lösung: Linke Übergänge: Der Übergang des Fahrwassers von einem Ufer zum anderen. Die Tafeln befinden sich immer am Anfang und am Ende des Übergangs von links nach rechts. Sie können mit gelben Taktfeuern, die in Intervallen von je 2,5 Sek. (an/aus) oder mit gelbem Dauerlicht versehen sein. )

Stichwort: (Fahrwasser)

ID: (642)

! Lösung:   (Der Havariebericht sollte mindestens enthalten:
a.) Genaue Beschreibungen:
• Des Standorts und der Wetterlage
• des Unfallzeitpunkts
• Des Unfallhergangs
• Der Unfallbeteiligten und Unfallzeugen
b.) Meldung wohin und an wen
c.) Verfassen eines Havarieberichtes in Form einer Lösungstabelle
d.) Erstellen Sie einen Situationsbericht
e.) Erstellen Sie eine Skizze zum Situationsbericht(oder Fotos)
f.) Wem lassen Sie diesen Bericht zukommen?
g.) Wo tragen Sie den Vorfall noch ein?)

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (643)

! Lösung:   (Achtung:
Der Havariebericht ist das wichtigste Dokument bei rechtlichen Auseinandersetzungen und darf keinesfalls schnell und ungenau verfasst sein.
Ein Havariebericht ist die Dokumentation der Havarie. Er soll so gründlich als möglich abgefasst werden.
Vermeiden Sie persönliche Stellungnahmen und zeigen Sie nur belegbare Fakten auf.
Der Havariebericht kann als Situationsbericht oder in Tabellenform erstellt werden.
Ein Eintrag im Schiffstagebuch genügt nicht.
Empfänger des Havarieberichts sind üblicherweise die Stromaufsicht (und in Folge, je nach Schwere der Havarie, Polizei oder Staatsanwaltschaft), Versicherungen, Unfallgegner, Reederei. )

Stichwort: (Gesetze(WStVO/SFG))

ID: (644)

! Lösung:   (gessetzliche Bestimmungen, Verhalten und Fahregeln beim Betrieb von Booten auf inländischen Flüssen und Seen.)

Stichwort: (Gesetze(FlussundSeenVO))

ID: (645)

! Lösung:   (Fahrrinne: Tonnen, Spieren rot, grün, Fahrwasser: Stangen mit Toppzeichen 4a rechteckig (rot/weiß) und 5 b dreieckig grün/weiß )

Stichwort: (Verkehrszeichen)

ID: (646)

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