Lichtsignale

...

LICHTSIGNALE -> 15

Wasserstrassenkreuzung bzw. Einmündung werden durch gelbe Funkellichter bezeichnet.


Gefahrenmeldung: Gelbes Funkellicht am Ufer.


Sturmwarnung: Gelbes Funkellicht am Ufer.


Blaues Funkellicht: Schiffahrtsaufsicht im Einsatz. Rotes Funkellicht: Rettungskräfte im Einsatz. Gelbes Funkellicht: Fahrzeug im Arbeitseinsatz.


2 rote Lichter nebeneinander. Einfahrt verboten, Schleuse geschlossen.


1 rotes Licht erloschen, Einfahrt verboten. Öffnung der Schleuse wird vorbereitet.


2 grüne Lichter nebeneinander. Einfahrt erlaubt.


2 rote Lichter übereinander. Einfahrt verboten, Schleuse dauerhaft geschlossen.


Ein rotes Licht bei Schleusenausfahrt: Ausfahrt verboten. Die Ausfahrtsignale befinden sich jeweils seitlich an den Innenseiten der äusseren Kammerwand an beiden Enden der Schleuse (1x für Talfahrt, 1 x für Bergfahrt).


Ein grünes Licht bei Schleusenausfahrt: Ausfahrt erlaubt


Ein Festlicht: Schwierigkeiten voraus. Anhalten wenn aufgefordert.


Zwei Festlicht(er): Schwierigkeiten voraus. Anhalten wenn aufgefordert.


Ein Taktlicht: Weiterfahren.


Zwei Taktlicht(er): Weiterfahren.


Lichtsignale finden sich: a) Auf freier Strecke b) vor und in Schleusen, c) Vor Einmündungen u. Einfahrten und in Häfen,  d) bei Engstellen oder Hindernissen,  e) zur Verkehrsregellung (z.B. Struden)


Home