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![]() Wasserstrassenkreuzung bzw. Einmündung werden durch gelbe Funkellichter bezeichnet. |
![]() Gefahrenmeldung: Gelbes Funkellicht am Ufer. |
![]() Sturmwarnung: Gelbes Funkellicht am Ufer. |
![]() Blaues Funkellicht: Schiffahrtsaufsicht im Einsatz. Rotes Funkellicht: Rettungskräfte im Einsatz. Gelbes Funkellicht: Fahrzeug im Arbeitseinsatz. |
![]() 2 rote Lichter nebeneinander. Einfahrt verboten, Schleuse geschlossen. |
![]() 1 rotes Licht erloschen, Einfahrt verboten. Öffnung der Schleuse wird vorbereitet. |
![]() 2 grüne Lichter nebeneinander. Einfahrt erlaubt. |
![]() 2 rote Lichter übereinander. Einfahrt verboten, Schleuse dauerhaft geschlossen. |
![]() Ein rotes Licht bei Schleusenausfahrt: Ausfahrt verboten. Die Ausfahrtsignale befinden sich jeweils seitlich an den Innenseiten der äusseren Kammerwand an beiden Enden der Schleuse (1x für Talfahrt, 1 x für Bergfahrt). |
![]() Ein grünes Licht bei Schleusenausfahrt: Ausfahrt erlaubt |
![]() Ein Festlicht: Schwierigkeiten voraus. Anhalten wenn aufgefordert. |
![]() Zwei Festlicht(er): Schwierigkeiten voraus. Anhalten wenn aufgefordert. |
![]() Ein Taktlicht: Weiterfahren. |
![]() Zwei Taktlicht(er): Weiterfahren. |
![]() Lichtsignale finden sich: a) Auf freier Strecke b) vor und in Schleusen, c) Vor Einmündungen u. Einfahrten und in Häfen, d) bei Engstellen oder Hindernissen, e) zur Verkehrsregellung (z.B. Struden) |