Verkehrszeichen: Verbote

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Allgemein

Die Fahrwasserzeichen sind in Anlage 7 der WST-VO wie folgt beschrieben:

  1. Die Hauptzeichen in Abschnitt I können durch die Zusatzzeichen in Abschnitt II ergänzt oder erläutert werden.
  2. Für eine bessere Sichtbarkeit können die Tafeln mit einem schmalen weißen Streifen eingefasst werden.
  3. Die Abmessungen und die Farben müssen den geltenden Empfehlungen der Donaukommission entsprechen

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