VKZ
Allgemein
Die Fahrwasserzeichen sind in Anlage 7 der WST-VO wie folgt beschrieben:
- Die Hauptzeichen in Abschnitt I können durch die Zusatzzeichen in Abschnitt II ergänzt oder erläutert
werden.
- Für eine bessere Sichtbarkeit können die Tafeln mit einem schmalen weißen Streifen eingefasst werden.
- Die Abmessungen und die Farben müssen den geltenden Empfehlungen der Donaukommission
entsprechen
Formvorschriften
